Die neuen Regeln im Telemarketing

Der jüngst vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung trifft die Call Center-Branche nicht unvorbereitet. Bereits Ende des vergangenen Jahres standen die Rahmenbedingungen der neuen Telemarketing-Spielregeln fest. Nunmehr gilt: Wer nicht hören will, muss zahlen. Das sind die drei wichtigsten Punkte auf einen Blick:

1. Rufnummernübertragung:

Es ist Call Centern zukünftig nicht mehr erlaubt, mit unterdrückter Rufnummer zu telefonieren. An diesem zentralen Punkt geht der Gesetzentwurf deutlich weiter als von vielen angenommen: Nach Intervention des Rechtsausschusses wurde die Möglichkeit, anstelle der Rufnummer des Call Centers die des Auftraggebers zu übertragen, aus dem Papier gestrichen. Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen im Falle der Nichtbeachtung.

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2. Opt-In:

Outbound-Werbeanrufe sind nur dann noch rechtens, wenn eine Einwilligung seitens des Angerufenen vorliegt. Ist dies nicht der Fall, müssen ertappte Call Center mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

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3. Erweitertes Widerrufsrecht

Ziel der Neuregelung ist es, Kunden besser vor so genannten "untergeschobenen Verträgen" zu schützen. "Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen lösen", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zudem ist es bei einem Anbieterwechsel notwendig, die Kündigung auch in Textform zu erhalten.

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es abschließend noch den Bundesrat passieren. So wird am 29. April 2009 im Rechtsausschuss des Bundesrates über den vorliegenden Entwurf beraten. Da das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, wird allgemein mit einem schnellen Inkrafttreten der Neuregelungen ohne Übergangsfrist gerechnet - voraussichtlich schon im Mai oder Juni.

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